Herz- Lungen- Wiederbelebung

Wenn eindeutig feststeht, dass bei einem Taucher ein Herzkreislaufstillstand vorliegt, darf bzw. muss mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) begonnen werden. Eine HLW darf nur dann eingesetzt werden, wenn die Vitalfunktionen tatsächlich fehlen. Dies kann mittels sehen, fühlen und hören der Atmung bzw. Pulsschlag erfolgen.

D.h. zunächst muss eine Bewußtlosigkeit, Atemstillstand und Kreislaufstillstand festgestellt werden, bevor mit der HLW begonnen wird. Der Taucher muss sich auf einer ebenen, harten Unterlage in Rückenlage befinden. Die Herz-Lungen-Wiederbelebung ist eine Kombination aus Atemspende und Herzdruckmassage.
Mit der Beatmung darf erst aufgehört werden, wenn der zu Beatmente von selbst wieder regelmäßig atmet oder vom Notarzt übernommen wird.

Eine Anleitung zur Durchführung einer HLW ist auf den Internetseiten des Deutschen Roten Kreuzes zu finden und kann unter dem Link HLW aufgerufen werden.